Arbeitssicherheit -
was macht ein Sicherheitsingenieur?

Beraten - Schulen - Prüfen - Kontrollieren -

das sind die täglichen Aufgaben einer "Fachkraft für Arbeitssicherheit", deren Einsatz in jedem gewerblichen Betrieb vom Arbeitssicherheitsgesetz gefordert wird. Wir erfüllen diese Aufgabe durch Stellung unserer Sicherheitsingenieure.

Als "befähigte" und "sachkundige" Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung können wir sicherheitstechnische Anlagenprüfungen vornehmen, bei denen keine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Anlagen mit oder in explosionsgefährdeten Bereichen (Stäube, Gase, Dämpfe).

 

Zu unseren Leistungen gehören:



- Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
- Messung und Überwachung von Arbeitsplatzgrenzwerten
- ständige sicherheitstechnische Prüfung und Kontrolle von Maschinen und Anlagen
- Überprüfung des Explosionsschutzes und Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
- Überprüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Punkt 5 BetrSichV
  (Wiederkehrende Überprüfung des Explosionsschutzes von Anlagen)
- Umsetzung von Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes
- Stellung des Brand- und Explosionsschutzbeauftragten
- sicherheitstechnische Beratung bei der Anlagenplanung