Arbeitssicherheit
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Beraten - Schulen - Prüfen - Kontrollieren - |
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das sind die täglichen Aufgaben einer "Fachkraft für Arbeitssicherheit", deren Einsatz in jedem gewerblichen Betrieb vom Arbeitssicherheitsgesetz gefordert wird. Wir erfüllen diese Aufgabe durch Stellung unserer Sicherheitsingenieure. Als
"befähigte" und "sachkundige" Person im Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung können wir
sicherheitstechnische Anlagenprüfungen vornehmen, bei denen
keine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere für Anlagen mit oder in
explosionsgefährdeten Bereichen (Stäube, Gase, Dämpfe). |
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Zu
unseren Leistungen gehören: |
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